Behandigungsurkunde

Behandigungsurkunde aus dem Xantener Stiftsarchiv:


Die Nachforschungen des Heimatforschers Dr. Holland ergaben, das die früheste Erwähnung des Bislicher Schützenwesen aus dem Jahre 1503 stammt. Diese Urkunde ist in einem Grundstücksverzeichnis des Xantener Stiftes zu finden.


 

Früheste Erwähnung von 1503
Übersetzung:
Zeile 1-2 ist nicht ganz klar (bis Verwer.)
"Ebenso in Bislich von (modiatis ? offenbar eine Maßbezeichnung) und der Hälfte des Ackerlandes, gelegen in Hyle, einst (wohl Eigentum) des Theodoricus von Bysenhorst ("6 den unklar), jetzt (wohl Eigentum) des Theodoricus Gryp und des Anthonius van den Wassern, des Sohnes des Jos. (Verwer unklar).
Ebenso hat mit Zustimmung der Vorgenannten die erste „Hand" Bernardus Bucker, die zweite Gerardus van Weckeren und die dritte Bela Schmitz, die Tochter des vorgenannten Bernardus, zum Nutzen der Bruderschaft des heiligen Johannes in Bislich. Im Jahre 1503, in der Oktave der Jungfrau Agnes

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